Robert Broese und die Zeit von 1933 - 1945
Wer war Robert Broese?
Robert Broese war von 1933-1944 (also auch im zweiten Weltkrieg) Direktor an der Provinzial-Taubstummenanstalt in Neuwied.
Er war Mitglied in der NSDAP (ab 01.04.1933 – dort Kreishauptstellenleiter), im Reichsbund der deutschen Beamten (ab 1933), in der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt ab 1934), im NS-Lehrerbund (ab 1933), im VDA (Verein für das Deutschtum im Ausland), im RKB (Reichskolonialbund) und im DRK (Deutsches Rotes Kreuz).
Herr Broese hatte keinen militärischen Hintergrund, da er nie in der Armee (Wehrmacht) diente. Er ließ sich wegen eines Herzproblems ausmustern.
Geboren wurde er 1891, 1922 hat er als Taubstummenlehrer an der Provinzial-Taubstummenanstalt Euskirchen begonnen.
1926 wurde er versetzt an die Provinzial-Taubstummenanstalt Neuwied und stieg 1933 zum Direktor der Schule auf. Er wohnte auch in der Elisabethstraße in Neuwied.
Broese wurde bereits früh (Antrag vom 01. Januar 1933) NSDAP-Mitglied und war sofort Leiter der Beamtenschaft im Kreis Neuwied.
Auffallend war, dass sich Robert Broese folgende Bücher in der Lehrerbibliothek ausgeliehen hat:
- November 1934 „Der Mythus des 20. Jahrhunderts“ von Alfred Rosenberg
- November 1934 „Mein Kampf“ von Adolf Hitler
- März 1937 „Die Fanfare – Gedichte der deutschen Erhebung“ von Heinrich Anacker.
Alle drei Bücher beinhalten nationalsozialistische, rechtsradikale und fremdenfeindliche Inhalte.
In der „Reichspogromnacht“ am 09. November 1938 beteiligte er sich wahrscheinlich an den Zählungen der Beute aus Plünderungen jüdischer Häuser und Geschäfte (hier besonders bei der jüdischen Familie „Scheier“ in Neuwied).
Er zwang möglicherweise zahlreiche Kolleginnen und Kollegen an der Schule, sich der Partei anzuschließen, indem er sie unter Druck setzte.
Im Entnazifizierungsverfahren („Säuberungsverfahren“) wurde am 19. Juli 1949 folgendes Urteil von der 1. Spruchkammer in Koblenz gesprochen:
- Einstufung in die Gruppe 3 (=weniger belasteter Täter)
- Rückversetzung in die Stelle eines Taubstummen-Oberlehrers (nicht mehr Direktor)
- Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts (= nicht wählen dürfen und nicht gewählt werden dürfen)
- Verbot, in einer politischen Partei mit zu arbeiten
- Er musste die Kosten für das Verfahren bezahlen (=6.000 Mark).
Das Hauptverfahren vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz gegen Robert Broese wegen der Vorgänge am 09. November 1938 wurde 1951 eingestellt. Man konnte ihm seine Taten nicht eindeutig beweisen.
Nach dem Krieg schrieb er mehrfach dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Peter Altmeier und bat darum, die Zurückstufung zum Taubstummen-Oberlehrer zurück zu nehmen und wieder als Direktor arbeiten zu dürfen. Als Grund hierfür gab er auch finanzielle Probleme an. Dies wurde aber abgelehnt.
Nach 1952 wurde er dann weiterhin als Lehrer an der Gehörlosenschule in Trier beschäftigt.